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VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15 A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Abs 4 AsylVfG, § 25 Abs 5 AsylVfG, § 30 Abs 3 Nr 5 AsylVfG, § 47 Abs 1 AsylVfG
Abschiebung in die Russische Föderation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Karlsruhe, 14.10.2011 - A 9 K 716/11
Rechtsfolgen eines vom Asylbewerber zu vertretendes Ausbleibens zum Termin zur …
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15
Denn es kommt insoweit allein auf die objektiv zu beantwortende Frage einer Verpflichtung zur Wohnung in einer Aufnahmeeinrichtung im Zeitpunkt der Anhörung an (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss v. 14.10.2011 - 9 K 716/11, BeckRS 2011, 55400). - VG München, 15.11.2012 - M 24 S 12.30769
Mazedonien; Roma; Nichterscheinen zur Anhörung; Entscheidung nach Aktenlage; …
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15
Daran ändert auch nichts, dass die Antragsteller dem Bundesamt ihre neue Adresse bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt hatten (vgl. VG München, Beschluss v. 15.11.2012 - M 24 S 12.30769, BeckRS 2013, 45071). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15
Ernstliche Zweifel in diesem Sinn liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme - die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil v. 14.05.1996 - BVerfG 2 BvR 1516/93, NVwZ 1996, 678). - BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97
Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15
Ob dieses Anwaltsverschulden den Antragstellern zugerechnet werden kann, ist zumindest fraglich (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97, NVwZ 2000, 907). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus VG Berlin, 24.02.2015 - 33 L 60.15
Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen keine Zweifel bestehen und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Urteil v. 11.12.1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83, NVwZ 1986, 459).